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Glera
Vor 2009 gab es häufig Verwirrung, da sowohl das Gebiet als auch die Rebsorte Prosecco hieß. Um zu verhindern, dass ein Schaumwein aus der Rebsorte Prosecco von einem anderen Gebiet als Prosecco bezeichnet wird, wurde Glera als die einzig zulässige Bezeichnung für die Rebsorte definiert.
Die neue Verordnung für Prosecco lautet: Ein Prosecco darf nur aus dieser bestimmten Region in Venetien kommen und muss mindestens zu 85% aus der Rebsorte Glera bestehen. Er darf nur noch in Flaschen abgefüllt werden; Dosenabfüllungen sind verboten.
Die gesamte Rebfläche von Glera in Italien beträgt rund 6.700 Hektar.
Ein Stillwein aus Glera ist äußerst selten zu finden. Als Prosecco besticht Glera mit seinen feingliedrigen Aromen nach reifen Äpfeln und Wiesenblumen. Gereiftere Exemplare weisen ein nussiges Aroma auf.