„Aromatisiertes weinhaltiges Getränk“ bedeutet in anderen Worten „Wein mit noch was drin“. Das trifft – unabhängig von der Qualität – auf fertig gemixte Weincocktails ebenso zu wie auf Aperitifs und natürlich Svchaumwein mit Goldraspeln. Auch Glühwein wird in der Regel als aromatisiertes weinhaltiges Getränk vertrieben.